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Bausparen

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten 3-4
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Wichtige Informationen aus aktuellem Anlass!

Erstattung von Bauspar-Kontoführungsgebühren

Der Bundesgerichtshof hat am 15.11.2022 entschieden, dass die Erhebung einer pauschalen Gebühr in der Ansparphase eines Bausparvertrages unzulässig ist.

Sie können die rechtswidrigen Gebühren zurückfordern, dazu nutzen Sie einfach unser Musterschreiben.

Der Bausparvertrag zum Sparen und Finanzieren!

Bausparen eignet sich insbesondere für die Eigenheimfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder für die Modernisierung von bestehendem Wohnraum. Bausparverträge sind flexibel und mit dem Einsatz von Fördermitteln [468 KB] eine ausgezeichnete Wahl.

Wie Bausparen funktioniert

Sie besparen Ihren Bausparvertrag ganz nach Ihren Wünschen, wobei Sie die Dauer und Höhe der Sparleistungen selbst bestimmen. Wenn das Sparziel erreicht ist, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie nutzen Ihren Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen oder können über das gesamte Kapital inkl. der Zinsen frei verfügen.

Die Vorteile des Bausparens

Mit eigenen Sparzahlungen bilden Sie Kapital für Ihre Finanzierung. Zusätzlich unterstützt Ihr Arbeitgeber Ihr Sparvorhaben oftmals durch vermögenswirksame Leistungen. Zudem fördert der Staat Ihren Vertrag mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Sie sichern sich ein zinsgünstiges und über die gesamte Laufzeit den bei Beginn festgelegten Zinssatz für Ihre Finanzierung.

Ihre staatliche Förderung

Der Staat engagiert sich für Ihren Bausparvertrag gleich doppelt. Durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage sichern Sie sich zusätzliche Sparbeiträge vom Staat. Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie bei Zuteilung das Guthaben wohnwirtschaftlich verwenden.

Ihr Ansprechpartner

  • Wenke Kummerow

    Bauspar- und Finanzierungsspezialistin
    05191 - 2738
    0151 - 22 680 202

  • Ausgezeichnet

    Wenke Kummerow
    Geprüfter Finanzierungsprofi
    Baufinanzierung

Erstattung von Bauspar-Kontoführungsgebühren

Der Bundesgerichtshof hat am 15.11.2022 entschieden, dass die Erhebung einer pauschalen Gebühr in der Ansparphase eines Bausparvertrages unzulässig ist.

Sie können die rechtswidrigen Gebühren zurückfordern, dazu nutzen Sie einfach unser Musterschreiben.

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